Hallo ihr Lieben,
ihr kennt sicher die gestrigen Beschlüsse der Ministerkonferenz, die für uns alle gravierende Beschränkungungen ab Montag vorsehen.
Ob diese Beschlüsse auch Auswirkungen, Beschränkungen oder sogar die Schließung für Hundeschulen beinhalten, ist noch nicht erkennbar, denn
●Die Ministerpräsidenten können keine rechtsverbindlichen Beschlüsse für die Bundesländer treffen.
Die Bekämpfung der Pandemie ist in der Zuständigkeit der Länder.
●Die Minister haben gestern Eckpunkte beschlossen, die bestenfalls heute, eher morgen von den Ländern per Verordnung auf Papier gebracht werden müssen, um diese rechtsverbindlich zu machen ( z.B. "Niedersächsische Corona-Verordnung).
●Und nicht nur die Länder, sondern, wenn die Länderverordnungen stehen, geht es an die örtlichen Ämter (Landkreise, Städte ...), die es dann in letzter Konsequenz umsetzen müssen (z.B. durch Allgemeinverordnung LK Diepholz).
Letztlich sind wieder die Zuständigen Ämter von Land- und Stadtkreisen diejenigen, die anweisen, wie es zu gehen hat.
Da Niedersachsen diese Verordnung wohl erst am Freitag verabschiedet, kann ich erst nach Veröffentlichung sehen, was erlaubt bleibt bzw. verboten wird und ggfs. Information von unserem Gesundheitsamt/Veterinäramt im Landkreis Diepholz einholen, ob und wie ich das Hundetraining im November gestalten darf/muss/kann.
Ich informiere euch, sobald ich weiß, ob und wie es ab der kommenden Woche weitergeht.
Allen einen schönen Abend
Ela

03.11.20

Gemäß aktueller Info dürfen HuSchus im LK Diepholz nur im Einzeltraining arbeiten.
Da mir dafür weder eine Verordnungsgrundlage (nach welchem Paragrafen?) noch eine Einordnung meiner Tätigkeit genannt wurde (Hundeschulen sind Dienstleister, keine Freizeit- oder Bildungseinrichtung), habe ich um Prüfung der Entscheidung gebeten.
Da diese Frage direkt mit dem Ministerium geklärt werden soll, werde ich spätestens Freitag nachfragen.
Infos folgen